199 Abmahnungen sind Rechtsmissbrauch (Heise):
Abmahnwellen sind in der IT-Branche leider an der Tagesordnung. Oftmals geht es dem Abmahner gar nicht darum, den tatsächlichen Rechtsverstoß abstellen zu lassen, sondern vielmehr darum, mit überzogenen Abmahnkosten abzukassieren. Wer 199 Abmahnungen innerhalb weniger Tage verschickt, muss jedenfalls damit rechnen, dass ihm genau das unterstellt wird. Immer mehr Gerichte weisen in solchen Fällen Klagen auf Unterlassung und Zahlung der Abmahnkosten wegen missbräuchlichen Verhaltens des Abmahners ab. So auch in dem Fall, der jetzt vor dem Oberlandesgericht Nürnberg verhandelt wurde (Urteil vom 03.12.2013, Az.: 3 U 348/13).
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