Polizei bekommt Zugriff auf persönliche Daten per Knopfdruck

Julian —  22. March 2013 — 5 Comments

Fast unbemerkt hat der Bundestag gestern ein Gesetz beschlossen, nach dem Behörden über eine automatisierte Schnittstelle persönliche Daten von Kommunikationsteilnehmern abfragen können. Teilweise sogar ohne Richtervorbehalt. So kann die Polizei beispielsweise schon bei einer einfachen Ordnungswidrigkeit, völlig unkontrolliert, die Inhaberdaten einer IP Adresse oder eine Handynummer abfragen. Nur wenn dabei ein Zugangssicherungsdaten, wie PIN oder PUK mitgeliefert werden sollen, muss noch ein Richter drübersehen. Und das ganze wird völlig automatisch gehen, denn die großen Provider werden verpflichtet entsprechende Schnittstellen einzurichten, was theoretisch ja auch Massenabfragen möglich macht.

Taktisch geschickt wurde das ganze, während die Presse nur über Zypernkrise berichtet, fast lautlos umgesetzt. Im übrigen mit den Stimmen von CDU, CSU, FDP und der SPD. Nur die Grünen und die Linke hat dagegen gestimmt:

Bestandsdatenauskunft: Bundestag beschließt morgen Schnittstelle zur Identifizierung von Personen im Internet (netzpolitik.org)
Kein Richtervorbehalt für IP-Adressen. So sollen deutsche Behörden zukünftig die Inhaber von Telefonnummern und IP-Adressen vollautomatisiert abfragen können – ganz ohne Richtervorbehalt. Datenschützer hatten das immer kritisiert und gefordert.

Mobiles Banking: Regierung verschafft sich Zugriff auf PIN-Codes der Bürger (DWN)
Rein theoretisch kann die Bundesregierung einen Bank-Run ab heute schon im Keim ersticken: Der Bundestag beschließt heute ein neues Gesetz. Demzufolge sind Telekom-Anbieter verpflichtet, den Behörden die PINs und PUK der Bürger auszuhändigen. Dazu soll eine elektonische Schnittstelle geschaffen werden – also die direkte Einwahl für die Regierung in die Kommunikation der Bürger.

Mobilfunk-Überwachung – Von wegen streng geheim (taz.de)
Behörden sollen künftig leichter Zugriff auf die Bestandsdaten von Handynutzern haben. Dazu gehören etwa Name und Adresse vom Inhaber eines Anschlusses, PIN und PUK und auch die IP-Adresse, mit der sich das Telefon ins Internet einbucht. So sieht es ein Gesetzentwurf vor, der am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll. Am Mittwoch hatte bereits der Innenausschuss das Vorhaben gegen die Stimmen von Grünen und Linksfraktion gebilligt.

Bundestag regelt Zugriff auf IP-Adressen und Passwörter neu (heise.de)
Der Bundestag hat am Donnerstagabend den Regierungsentwurf zur Reform der Bestandsdatenauskunft mit der Änderungsempfehlung aus dem Innenausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der SPD verabschiedet. Die umstrittene Initiative regelt, unter welchen Bedingungen Ermittler von Bundesbehörden Informationen über Anschlussinhaber wie Name oder Anschrift manuell bei Telekommunikationsanbietern abfragen dürfen.

 Und dazu passt auch gut das hier:

Bundestag verkauft Bürgerrechte in nur 57 Sekunden (welt.de)
Ein Video entlarvt die Heuchelei der Politik: Die Abstimmung darüber, dass Meldeämter alle Bürgerdaten an Adresshändler und Werbetreibende weitergeben dürfen, ist ein Tiefpunkt des Parlamentarismus.

Das scheint zur Zeit im Trend zu liegen. Immer wenn gerade niemand richtig aufpasst, also bei Weltmeisterschaften oder wenn gerade andere Krisen die Nachrichten verstopfen, kratzt der Bundestag ein bisschen an unseren Bürgerrechten. Können wir nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht ihnen das wieder um die Ohren haut.

(via netzpolitik.org und Werner Steckmann)

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